Datenschutzerklärung zur Erhebung von Video-, Bild- und Audiodaten im Rahmen des Projekts „Automated Driving Alliance“ zwischen der Robert Bosch GmbH und der CARIAD SE

Der Schutz personenbezogener Daten hat für die Robert Bosch GmbH und die CARIAD SE (nachfolgend „Kooperationspartner“) höchste Priorität und wird in all unseren Geschäftsprozessen berücksichtigt. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kooperationspartner als gemeinsame Verantwortliche.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten der Kooperationspartner im Rahmen von Forschung und Entwicklung zu Fahrassistenzsystemen, automatisiertem und autonomem Fahren, Fahrfunktionen und anderen Dienstleistungen, wie z sowie den Umgang mit diesen Daten. Außerdem wird auf der Seite erläutert, welche Betroffenenrechte im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen und welche wesentlichen Prozesse im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Kooperationspartnerorganisationen etabliert sind.

1. Geltungsbereich und Adressaten dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Zusammenhang mit Fahrassistenzsystemen, automatisiertem und autonomem Fahren, Fahrfunktionen und anderen Diensten.

Potenzielle Adressaten dieser Datenschutzerklärung und Betroffene der hier beschriebenen Datenverarbeitung sind alle Verkehrsteilnehmer, die sich während des Betriebs in der Nähe eines der gekennzeichneten Testfahrzeuge aufhalten.

2. Welche Arten von personenbezogenen Daten werden von den Kooperationspartnern verarbeitet?

Im Rahmen der oben genannten Forschungs- und Entwicklungszwecke bewegen sich gekennzeichnete Versuchsfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum und - soweit nach anderen Gesetzen zulässig - auf privaten Werks-, Versuchs- und sonstigen Geländen.

Die Fahrzeuge sind mit Kamerasystemen mit unterschiedlichen Erfassungswinkeln, Brennweiten und Sensortechnologien sowie teilweise mit externen Mikrofonen und anderen Sensorsystemen ausgestattet. Diese Systeme erheben, verarbeiten und speichern Video-, Bild- und Audiodaten aus der Fahrzeugumgebung für die in Ziffer 4 dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke.

Diese Daten können – je nach Anwendungsfall – auch folgende personenbezogene Daten enthalten:

3. Wer ist die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung und an wen kann ich mich zum Thema Datenschutz wenden?

Im Rahmen des Projekts „Allianz Automatisiertes Fahren“ sind die Kooperationspartner gemeinsam verantwortlich gem. Art. 26 Abs. 1 DSGVO für die nachfolgend beschriebenen Datenverarbeitungstätigkeiten.

Für diese konkreten Datenverarbeitungstätigkeiten wurde zwischen den Kooperationspartnern die gesetzlich vorgeschriebene gemeinsame Verantwortlichkeitsvereinbarung abgeschlossen.

Weitere Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden Sie in Abschnitt 9.

Gemeinsam Verantwortliche:

Robert Bosch GmbH
Robert-Bosch-Platz 1
70839 Gerlingen- Schillerhöhe
Deutschland

und

CARIAD SE
Berliner Ring 2
38440 Wolfsburg
Deutschland

Wenn Sie uns kontaktieren möchten, nutzen Sie bitte folgende Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail: privacy@automated-driving-alliance.com

Zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte und zur Meldung von Datenschutzvorfällen können Sie sich an die Datenschutzabteilungen beider Kooperationspartner wenden:

Datenschutzbeauftragter - Robert Bosch GmbH:

Abteilung Datenschutz und Informationssicherheit der Robert Bosch Gruppe (C/ISP)
Postfach 300220
70442 Stuttgart
Deutschland

E-Mail: DPO@bosch.com

Datenschutzbeauftragter - CARIAD SE::

Berliner Ring 2
Brieffach 1080/2
38440 Wolfsburg
Deutschland

E-Mail: privacy@cariad.technology

4. Wozu werden die Daten verwendet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Grundlage (Rechtsgrundlage) geschieht dies?

Zwecke der Datenverarbeitung sind Forschung, Entwicklung und Erprobung in den Bereichen Fahrassistenzsysteme, automatisiertes Fahren, Fahrfunktionen und sonstige Dienstleistungen einschließlich der Dokumentation dieser Vorgänge und Erfüllung weiterer nachgelagerter Pflichten.

Fahrassistenzsysteme und Fahrfunktionen dienen bereits in heutigen Fahrzeugen dazu, insbesondere die Verkehrssicherheit, aber auch den Fahrkomfort zu erhöhen. In zukünftigen automatisierten und autonomen Fahrzeugen ermöglichen technische Systeme zur Wahrnehmung und Bewältigung von Verkehrs- und Umweltsituationen diesen Fahrzeugen eine sichere und regelkonforme Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Weitere Dienstleistungen werden es ermöglichen, Transportmittel, Verkehr und Transportsysteme sicherer, effizienter und komfortabler zu machen.

Forschung, Entwicklung und Erprobung solcher Systeme erfordern deren Einsatz in Versuchsfahrzeugen unter realen Umwelt- und Verkehrsbedingungen – auch im öffentlichen Verkehrsraum – einschließlich der Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Video-, Bild- und Tonaufnahmen während und nach diesen Einsätzen.

Diese Datensätze dienen der Erforschung, Entwicklung und Erprobung technischer Systeme zur Wahrnehmung und Klassifizierung von Verkehrsteilnehmern, Fahrzeugen, Infrastruktur und anderen Objekten im Kontext von Verkehrs- und Umweltsituationen.

Personen, Fahrzeuge, andere Objekte und Audioinformationen werden nur als „Objekte“ im Kontext von Verkehrs- und Umweltsituationen analysiert, klassifiziert und verarbeitet, z. als

Aus dem Video-, Bild- und Tonmaterial ist es typischerweise nicht möglich, auf diese Weise Personen namentlich oder sonst persönlich zu identifizieren oder detektierte Fahrzeuge oder Objekte bestimmten Personen zuzuordnen, und die Detektion erfolgt meist nur sehr kurzzeitig bei Vorbeifahrt des Fahrzeugs.

Eine Identifizierbarkeit und Identifizierung natürlicher Personen kann jedoch in besonderen Situationen (z. B. Ampeln, Staus, Fußgängerüberwegen) nicht vollständig ausgeschlossen werden, sodass die Kooperationspartner die verarbeiteten Daten als personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 (1) DSGVO.

Die primäre Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 (1) lit. f) DSGVO, ein sog. „berechtigtes Interesse“. Das berechtigte Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen besteht darin, Forschung, Entwicklung und Tests zu Fahrassistenzsystemen, automatisiertem Fahren, Fahrfunktionen und anderen Dienstleistungen durchzuführen.

Die entgegenstehenden Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen überwiegen nicht, da eine namentliche oder sonstige persönliche Identifizierung einzelner betroffener Personen weder erforderlich noch vorgesehen ist. Darüber hinaus werden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die erhobenen Daten datenschutzkonform verarbeitet werden.

5. Übermittlung personenbezogener Daten an andere Empfänger

Eine Weitergabe der Daten an andere mit der BOSCH- oder CARIAD-Gruppe verbundene Unternehmen, Kooperationspartner, Entwicklungspartner, Auftragsverarbeiter oder sonstige Dritte erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Zwecke.

Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen gesetzlich zulässig ist oder ein berechtigtes Interesse des Dritten besteht.

Kategorien von Empfängern, denen im Rahmen der oben beschriebenen Zwecke Daten offengelegt werden können, sind insbesondere:

Sofern im Rahmen von Forschungs-, Entwicklungs- und Testprozessen oder nachgelagerten Verarbeitungen Daten an Empfänger in Drittländern übermittelt werden, erfolgt dies nur, wenn ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO, auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne von Art. 46 DSGVO oder soweit nach anderen anwendbaren Gesetzen zulässig.

6. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein „Profiling“ gemäß Art. 22 DSGVO statt.

7 Aufbewahrung personenbezogener Daten

Die Video- und Bilddaten werden verarbeitet und gespeichert, solange dies für die genannten Forschungs-, Entwicklungs- und Testprozesse erforderlich ist. Wenn im Einzelfall eine weitere Rechtsgrundlage oder ein weiteres berechtigtes Interesse an der weiteren Speicherung und Verarbeitung besteht (z. B. zur ordnungsgemäßen Dokumentation der vorgenannten Vorgänge, aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder sonstiger gesetzlicher Vorgaben) werden die Daten entsprechend länger gespeichert.

8. Rechte der betroffenen Personen gegenüber den gemeinsam Verantwortlichen

Die DSGVO legt die folgenden Rechte der betroffenen Personen fest, die gegenüber jedem der gemeinsam Verantwortlichen geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen zur Ausübung von Betroffenenrechten:

Dabei handelt es sich um eine „Verarbeitungstätigkeit, für die die Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist“ gemäß Art. 11 DSGVO. Über die erhobenen Video-, Bild- und Audiodaten hinaus werden keine weiteren Identifikationsmerkmale betroffener Personen verarbeitet.

Die Ausübung und Erfüllung von Betroffenenrechten wird daher – je nach Einzelfall – häufig weitere Informationen von der betroffenen Person erfordern, insbesondere Angaben zu ORT und ZEIT, zu denen sie von der gemeinsamen Verarbeitung betroffen sein könnten (d.h. Angaben dazu, wann und wo Sie sich konkret in der Nähe eines der Versuchsfahrzeuge aufgehalten haben). Diese zusätzlichen Informationen können erforderlich sein, um festzustellen, ob eine bestimmte Person von der gemeinsamen Verarbeitung überhaupt betroffen ist, und um die nachfolgend genannten Rechte wie Auskunft, Löschung etc. tatsächlich erfüllen zu können.

Besondere Hinweise zur Einschränkbarkeit von Betroffenenrechten:

Wir weisen zudem darauf hin, dass im Rahmen der vorliegenden Verarbeitung Ihre Rechte aus Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht), Art. 16 DSGVO (Recht auf Berichtigung), Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung), Art. 18 DSGVO (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) und Art. 21 DSGVO (Widerspruchsrecht) besonderen zusätzlichen Einschränkungen unterliegen. Diese besonderen Beschränkungen gelten, wenn die Ausübung und Erfüllung dieser Rechte im konkreten Fall voraussichtlich die Verwirklichung der Forschungszwecke unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen würde und die Beschränkung daher für die Erfüllung dieser Forschungszwecke erforderlich ist.

Diese besondere Beschränkbarkeit und ihre Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus Art. 89 DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG und aus Art 17 DSGVO.

Ansprechpartner sind in Abschnitt 3 aufgeführt.

9. Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gem. 26 DSGVO

Was ist der Grund für die gemeinsame Verantwortlichkeit der Kooperationspartner?

Die Robert Bosch GmbH und die CARIAD SE arbeiten im Rahmen des Projekts „Allianz Automatisiertes Fahren“ in der Funktions- und Fahrzeugentwicklung eng zusammen. Dies gilt auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese von entsprechenden Entwicklungsträgern erhoben wurden. Die Verarbeitungsphasen dieser Daten in den einzelnen Prozessstufen haben die Kooperationspartner gemeinsam definiert. Sie sind daher für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten innerhalb der nachfolgend beschriebenen Verfahrensschritte gemeinsam verantwortlich (Art. 26 DSGVO).

Für welche Prozessschritte besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit?

Die gemeinsame Verantwortlichkeit der Kooperationspartner umfasst die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung von Video-, Bild- und Audiodaten. Die Kooperationspartner erheben Daten zu Versuchsfahrzeugen und übermitteln diese an ein gemeinsames IT-System, wo die Daten gespeichert werden und von beiden Kooperationspartnern zu Forschungs-, (Weiter-)Entwicklungs- und Erprobungszwecken abgerufen oder verarbeitet werden können.

Außerhalb des Projekts können die Kooperationspartner Daten in eigener Verantwortung verarbeiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Was haben die Parteien vereinbart?

Im Rahmen ihrer gemeinsamen Verantwortlichkeit nach der DSGVO haben sich die Kooperationspartner zudem darauf verständigt, dass mit der Datenerhebung auch die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO in Bezug auf die gemeinsame Verantwortlichkeit.

Was bedeutet das für betroffene Personen?

Datenschutzrechte können sowohl bei der Robert Bosch GmbH als auch bei der CARIAD SE über die unter Ziffer 3 angegebenen Kontaktdaten geltend gemacht werden. Die Kooperationspartner werden sich gegenseitig unverzüglich über Anfragen von Betroffenen informieren. Sie werden sich gegenseitig alle Informationen zur Verfügung stellen, die zur zeitnahen Beantwortung solcher Anfragen erforderlich sind.